Flohmarktregeln

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Corona-Update!

Bitte beachten Sie, dass meine Veranstaltungen / Flohmärkte auf Grundlage des „Rahmenhygienekonzept für Märkte“ stattfinden. Es gelten ausserdem die vom jeweiligen Landratsamt festgelegten Regeln bezüglich Inzidenzwerten und den daraus resultierenden Einschränkungen. Informieren Sie sich bitte im voraus über die aktuelle Coronalage und den diesbezüglich geltenden Regeln bei den zuständigen Behörden.

Geltendes Hygienekonzept „Beisser Flohmärkte“:

  1. Oberstes Gebot ist die Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 m zwischen Mitarbeitern, Marktverkäufern und Besuchern auf dem gesamten Markt-gelände (einschließlich Ein- und Ausgänge, Service-Points und sanitäre Einrichtungen).
  2. Auf dem Marktgelände ist stets ein Mund-Nasen-Bedeckung (FFP2) zu tragen.
  3. Für die Handreinigung stehen an Ein- und Ausgängen, im WC-Bereich, sowie auf dem Marktgelände (zentral) Händedesinfektionsmittel zur Verfügung.
  4. Aussteller haben am Marktstand ein Desinfektionsmittel bereit zu stellen.
  5. Ausschluss vom Besuch der Marktveranstaltungen:
    1. Personen mit Kontakt zu COVID-19-Fällen in den letzten 14 Tagen
    2. Personen mit COVID-19 assoziierten Symptomen
  6. Personen der Marktveranstaltung, welche während des Aufenthalts Symptome entwickeln, die mit einer beginnenden COVID-19 Infektion in Verbindung stehen könnten, haben umgehend das Gelände zu verlassen.
  7. Gegenüber Personen, die die Infektionsvorschriften nicht einhalten, wird konsequent vom Hausrecht Gebrauch gemacht.

Bei Verstößen haften Aussteller oder Besucher selbst für die Konsequenzen / Strafen!

Achtung! Bitte genau beachten! Marktregeln
Alle Teilnehmer, Besucher und Anbieter werden gebeten, ihren Abfall selbst und ordnungsgemäß zu entsorgen! Danke! Missachtung führt zu einer Geldstrafe! Verteilen von Handzetteln jeder Art, auf den Parkplätzen sowie auf dem jeweiligen Marktgelände, ist ohne Einwilligung der Veranstalterin strengstens verboten! Verstöße werden gerichtlich geahndet!

Liebe Flohmarktbesucher!
Bitte benutzen Sie auf allen Märkten die dazugehörigen Parkplätze. Parken Sie nicht entlang von Bundes- und Durchgangsstraßen auch nicht auf Gehwegen oder vor Zufahrten der Feuerwehr und der Anlieger! Hunde bitte an die Leine! Ihre Besitzer haften für alle Schäden!

An alle Teilnehmer:
Die oben aufgeführten Märkte finden bei jeder Witterung statt! Jeder kann sein Fahrzeug am Stand lassen, außer in der Halle! Vom Gesetz her meldepflichtige Waffen, national- sozialistische Embleme sowie Waren, die gegen das Zollrecht verstoßen, sind vom Verkauf ausgeschlossen. Ebenso Lebensmittel, Getränke, Genuss- und Arzneimittel! Imbissbetreiber sind verpflichtet, rechtzeitig alle erforderlichen Genehmigungen bei den Behörden zu beantragen. Jeder Anbieter hat seinen Namen und Anschrift sichtbar am Stand anzubringen. Die Teilnahme erfolgt auf freiwilliger Basis!

Sehr wichtig!
Alle Märkte dürfen erst zum Marktbeginn zum Aufbauen angefahren werden. Bei Missachtung dieser Anordnung kann die Teilnahme verweigert werden. Die Veranstalterin haftet nicht für Unfälle sowie Personen- oder Sachschäden, steuerrechtliche oder gewerbliche Angelegenheiten; dies gilt für Besucher und Anbieter!! Ebenso sind jegliche Schadensersatzansprüche wegen Diebstahl, Änderungen, Ausfall, etc. ausgeschlossen! Unnötigen Lärm (Autoradio, Motorgeheule…) bitte vermeiden. Den Anweisungen der Veranstalterin sowie den Ordnungs- und Hilfskräften ist Folge zu leisten! Bei Verstoß: Sofort Platzverbot und Anzeigen wegen Hausfriedensbruch. Dies gilt auch bei Verbreitung von Unwahrheiten.

Mit Befahren des Marktgeländes wird die Standgebühr fällig, die sich nach Platzgröße und Warenangebot ergibt. Mindestgebühr: Aufbau bis 4 m = 20,-€. Auto mit Hänger bis 6 m = 35,-€. Wohnmobil bis 6 m = 30,-€. Bitte vor Befahren des Geländes Standgebühr bereithalten.

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