Flohmarktregeln

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Achtung! Bitte genau beachten! Marktregeln
Alle Teilnehmer, Besucher und Anbieter werden gebeten, ihren Abfall selbst und ordnungsgemäß zu entsorgen! Danke! Missachtung führt zu einer Geldstrafe! Verteilen von Handzetteln jeder Art, auf den Parkplätzen sowie auf dem jeweiligen Marktgelände, ist ohne Einwilligung des Veranstalters strengstens verboten! Verstöße werden gerichtlich geahndet!

Liebe Flohmarktbesucher!
Bitte benutzen Sie auf allen Märkten die dazugehörigen Parkplätze. Parken Sie nicht entlang von Bundes- und Durchgangsstraßen auch nicht auf Gehwegen oder vor Zufahrten der Feuerwehr und der Anlieger! Hunde bitte an die Leine! Ihre Besitzer haften für alle Schäden!

An alle Teilnehmer:
Jeder kann sein Fahrzeug am Stand lassen, ausser in der Halle! Vom Gesetz her meldepflichtige Waffen, national-sozialistische Embleme, sowie Waren, die gegen das Zollrecht verstossen, sind vom Verkauf ausgeschlossen. Ebenso Lebensmittel, Getränke aus eigener Herstellung ohne entsprechendem Gewerbe, lebende Tiere sowie Genuss- und Arzneimittel!

Imbissbetreiber sind verpflichtet, rechtzeitig alle erforderlichen Genehmigungen bei den Behörden zu beantragen. Jeder Anbieter hat seinen Namen und Anschrift sichtbar am Stand anzubringen. Die Teilnahme erfolgt auf freiwilliger Basis.

Sehr wichtig!
Alle Märkte dürfen erst zum Marktbeginn zum Aufbauen angefahren werden. Bei Missachtung dieser Anordnung kann die Teilnahme verweigert werden. Der Veranstalter haftet nicht für Unfälle sowie Personen- oder Sachschäden, steuerrechtliche oder gewerbliche Angelegenheiten; dies gilt für Besucher und Anbieter!! Ebenso sind jegliche Schadensersatzansprüche wegen Diebstahl, Änderungen, Ausfall, etc. ausgeschlossen! Unnötigen Lärm (Autoradio, Motorgeheule…) bitte vermeiden. Den Anweisungen des Veranstalters sowie den Ordnungs- und Hilfskräften ist Folge zu leisten! Bei Verstoß: Sofort Platzverbot und Anzeigen wegen Hausfriedensbruch. Dies gilt auch bei Verbreitung von Unwahrheiten.

Mit Befahren des Marktgeländes wird die Standgebühr fällig, die sich nach Platzgröße und Warenangebot ergibt. Bitte vor Befahren des Geländes Standgeld bereithalten. Mindeststandgebühr für PKW: Aufbau bis 4 m = 20,-€.

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